Martin Disler, Ohne Titel, 1991. Privatsammlung Schweiz

Arbeit & Beruf


Die Vereinigung der Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker in der Schweiz (VKKS) bietet freiberuflichen Kunsthistoriker*innen Zugang zu AHV und Pensionskasse und sammelt nützliche Informationen zum Thema Lohn. Bei Fragen zu diesem Thema hilft Ihnen gerne Catherine Nuber, Leiterin Geschäftsstelle VKKS, weiter: info(at)vkks.ch.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf die Mitgliedschaft in den Kassen entfällt, wenn Sie aus der VKKS austreten!


Lohn & Honorar


AHV – AK 40

Mehrfach Beschäftigten, das heisst jene Arbeitnehmer*innen, die mit kleinen Pensen bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt sind, empfehlen wir, sich mit Fragen rund um die Ausgleichs- und Pensionskasse auseinander zu setzen.

Die VKKS gehört seit 2005 dem Arbeitgeber-Verband Basel an. Somit haben Sie als selbständiges Mitglied die Möglichkeit, sich bei der Ausgleichskasse Arbeitgeber Basel AK 40 anzumelden. Auf der Website der AK 40 können Sie sich vorgängig informieren.

Um sich als selbständig erwerbend anzumelden, nehmen Sie bitte mit Cathy Hollinger von der AK 40 Kontakt auf. Sie wird Ihnen die entsprechenden Unterlagen und Anmeldeformulare zustellen. Es genügt, eine Kopie des aktuellen VKKS-Mitgliederausweises oder des Antrags auf Mitgliedschaft beizulegen.
 

Kontakt

Ausgleichskasse Arbeitgeber Basel
Cathy Hollinger

Viaduktstrasse 42, Postfach, 4002 Basel
Cathy.Hollinger(at)ak40.ch
+41 (0)61 285 22 20


Pensionskasse Musik und Bildung

Die VKKS konnte mit der Pensionskasse Musik und Bildung Mitte 2011 eine Vereinbarung unterzeichnen, die es unseren selbständigen Mitgliedern erlaubt, der Kasse beizutreten. Dies gilt auch für Mitglieder, die mehrere feste Teilzeitanstellungen haben und die bisher wegen des gesetzlichen Mindestverdienstes keiner Pensionskasse beitreten konnten.

Auch hier ist die Anmeldung einfach: Auf der Website der Pensionskasse Musik und Bildung finden Sie alle Informationen zur Vorsorge unter «Unsere Angebote». Wählen Sie das Angebot, das Ihrem Fall entspricht. Unter der Rubrik «Formulare» gelangen Sie zu den einzelnen Anmeldeformularen. Füllen Sie diese gemäss entsprechendem Leitfaden aus. Die vollständigen Unterlagen schicken Sie bitte an die Pensionskasse Musik und Bildung. Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von der Pensionskasse Musik und Bildung die Vereinbarung und einen persönlichen Ausweis. Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Pensionskasse Musik und Bildung gerne zur Verfügung. Voraussetzung für die Anmeldung bei der Pensionskasse ist die bestätigte Mitgliedschaft bei der VKKS.


Kontakt

Pensionskasse Musik und Bildung

Marktgasse 5, 4051 Basel 
info(at)musikundbildung.ch
+41 (0)61 906 99 00


Lohntransparenz

Ende 2019 lancierte die VKKS eine Umfrage zur Lohnsituation von Kunsthistoriker*innen in der Schweiz, auf die bis Ende März 391 Antworten eingingen und die wir eingehend analysiert haben.

Der Online-Fragebogen bestand aus zwölf Fragen. Im ersten Teil wurde nach Alter, Geschlecht, akademischer Grad, Funktion im Beruf sowie Arbeitsbereich und Tätigkeitsort gefragt, danach die Anzahl Berufsjahre, Beschäftigungsgrad, Anstellungsverhältnis und Bruttolohnsumme pro Jahr erfasst.
 

Wir erhielten Daten aus fast allen Kantonen und aus mehr als zwanzig verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Fast die Hälfte der Befragten ist zwischen 31 und 40 Jahre alt. In welchen Bereichen sind diese Kunsthistoriker*innen tätig? Wie schätzen sie ihre Gehälter ein?

Lesen Sie die vollständige Analyse!

vkks_lohntransparenz_20201119.pdf